Ärztinnen und Ärzte, Laboratorien, Spitäler und andere private oder öffentliche Institutionen des Gesundheitswesens werden mit dem Bundesgesetz über die Registrierung von Krebserkrankungen (Krebsregistrierungsgesetz, KRG) per 1. Januar 2020 verpflichtet, bestimmte Daten – unter anderem diagnostische Daten sowie Daten zum Krankheitsverlauf und zur Behandlung von Krebserkrankungen zu melden.
Die Meldepflicht soll eine vollzählige Krebsregistrierung in der Schweiz ermöglichen. Das Gesetz gibt zudem vor, dass in der Schweiz Krebserkrankungen in kantonalen Krebsregistern einheitlich registriert werden.HIN bietet zusammen mit Partnern eine Lösung für die effiziente interdisziplinäre Erfassung von Tumorerkrankungen. Die nahtlose Integration von erprobten Werkzeugen in den bewährten Service HIN Medical Boards unterstützt Sie entlang der Behandlungskette von Tumorpatienten bis hin zur Anlieferung von qualitativ hochstehenden Daten ans Krebsregister.
Mit einem einzigen Login vom Tumorboard bis ins Krebsregister
Die im Tumorboard protokollierten Daten werden direkt an die Tumordokumentation übermittelt. Anschliessend werden die Daten automatisch ans Auswertungs- und Benchmarkingtool gesendet. Abschliessend können die relevanten Daten einfach an kantonale Krebsregister geliefert werden. Mit einer einmaligen Anmeldung durch SSO (Single Sign-on) ist der sichere Zugriff mit persönlichen HIN Identitäten gewährleistet.
Ausführliche Informationen zu HIN Medical Boards finden Sie auf unserer Website. Für eine Offerte kontaktieren Sie uns.