Medienmitteilung: E-ID ist nicht gleich eID

Medienmitteilung: E-ID ist nicht gleich eID

Philipp Senn
Philipp Senn

Das E-ID-Gesetz wurde deutlich abgelehnt. Unabhängig von dieser Abstimmung existiert im Gesundheitswesen bereits eine bewährte und sichere digitale Authentisierungslösung. Da diese im Rahmen des EPD auch gesetzlich geregelt und regelmässig geprüft wird, ist das Gesundheitswesen vorderhand nicht auf eine staatliche E-ID angewiesen.

Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben das E-ID-Gesetz (BGEID) abgelehnt. Damit fehlt in der Schweiz ein übergeordneter gesetzlicher Rahmen für elektronische Identifizierungsdienste. Wenig bekannt ist jedoch, dass der Bund bereits digitale Identifikationsmittel gesetzlich regelt. Dies ist etwa beim elektronischen Patientendossier (EPD) der Fall. Dieses wird aktuell eingeführt, Leistungserbringer wie Spitäler, Heime und Praxen müssen ihre Mitarbeitenden für den Zugriff darauf mit elektronischen Identitäten (eIDs) ausstatten.

Inwiefern ist das Gesundheitswesen durch den Volksentscheid vom 7. März 2021 betroffen? Diese Frage geht an Lucas Schult. Der IT-Sicherheitsexperte ist Geschäftsführer der Health Info Net AG (HIN), die seit 1996 eIDs für das Gesundheitswesen anbietet. «Wir haben den Abstimmungskampf mit Interesse verfolgt, auch wenn wir von dessen Ausgang nicht direkt betroffen sind», sagt Lucas Schult und erklärt: «Die Identifikationsmittel für das EPD sind in einem eigenen Gesetz, dem EPDG, geregelt. Dieses gilt unverändert.» Daher bleibe für die Gesundheitsfachpersonen alles beim Alten. Sie können weiterhin sicher und gesetzeskonform mit eIDs von HIN auf Dienste wie das EPD zugreifen.

Mit der E-ID auf das EPD zugreifen

Würde sich das mit einer neuen E-ID-Vorlage ändern? Dazu sagt Lucas Schult, das Ziel müsse sein, den Zugang zur HIN Plattform auch mit einer staatlichen E-ID sicherzustellen. «HIN wird sich frühzeitig und in enger Absprache mit dem Bund so aufstellen, dass die von ihr herausgegebenen Identifikationsmittel auch künftig den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.» Da der Nutzen einer E-ID auch von den meisten Gegnern des BGEID nicht bestritten wird, ist davon auszugehen, dass Bundesrat und Parlament bald ein neues Gesetz ausarbeiten werden.

«Wir sind nun gespannt, ob und wann es ein neues Projekt für eine Schweizer E-ID geben wird – etwa eine rein staatliche, wie dies die Gegner des BGEID im Abstimmungskampf gefordert haben», sagt Lucas Schult. Unabhängig von der konkreten Ausgestaltung der gesetzlichen Bestimmungen wird HIN immer höchste Sicherheitsstandards erfüllen, um einen vertrauensvollen Umgang mit den sensiblen Gesundheitsdaten zu gewährleisten.

Philipp Senn
Autor: Philipp Senn - Leiter Kommunikation

Sprache und Informationstechnik haben mich schon immer fasziniert – bei HIN kann ich beides verbinden. Als Leiter Kommunikation bei HIN und «nebenamtlicher» Referent für die HIN Academy möchte ich unseren Lesern vielschichtige Aspekte der digitalen Transformation vermitteln und ihr Bewusstsein für die damit zusammenhängenden Fragen der IT-Sicherheit schärfen.

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Sprache und Informationstechnik haben mich schon immer fasziniert – bei HIN kann ich beides verbinden. Als Kommunikationsspezialist habe ich in der IT, im Verbandswesen und in der öffentlichen Verwaltung Erfahrung gesammelt. Als Leiter Kommunikation bei HIN und «nebenamtlicher» Referent für die HIN Academy möchte ich unseren Lesern vielschichtige Aspekte der digitalen Transformation vermitteln und ihr Bewusstsein für die damit zusammenhängenden Fragen der IT-Sicherheit schärfen.

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(Fremd-)Sprachen und Technik stehen bei mir auch privat hoch im Kurs, sei es bei Reisen in ferne und weniger ferne Gefilde oder kleinen Bastelprojekten in Haus und Garten. Meine Freizeit verbringe ich am liebsten mit meiner Familie. Ich lache gern und bin für ein spannendes Gespräch unter Freunden, Kollegen oder Bekannten immer zu haben.

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