HIN erwartet von der Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (EPDG) eine Gleichbehandlung zwischen den Akteuren und keine weitere Überregulierung. Das Unternehmen hat eine Stellungnahme zur geplanten EPDG Revision des Bundesrates eingereicht, welche schwerpunktmässig die Herausgabe elektronischer Identitäten thematisiert.
Seit knapp drei Jahrzehnten setzt sich HIN für eine sichere elektronische Zusammenarbeit im Schweizer Gesundheitswesen ein. In der Digitalisierung und den Entwicklungen im Bereich eHealth sehen wir Chancen und Möglichkeiten für die Förderung der integrierten Versorgung. Ein funktionierendes elektronisches Patientendossier (EPD) kann dazu beitragen, den Informationsaustausch zwischen Leistungserbringern und der Bevölkerung zu vereinfachen und die Gesundheitskompetenz von Patientinnen und Patienten zu verbessern. In der Gesetzgebung ist jedoch darauf zu achten, dass es weder zu einer Überregulierung noch zu einer Ungleichbehandlung der Akteure kommt.
Geplante Revision des EPDG
Die Rahmenbedingungen für die Einführung und Verbreitung des EPD sind geregelt im EPDG. In den nächsten Jahren soll dieses stark überarbeitet werden. Hierfür hat der Bundesrat eine umfassende Revision erarbeitet und am 28. Juni 2023 in die Vernehmlassung geschickt. HIN hat dazu eine Stellungnahme verfasst und am 17. Oktober 2023 ans BAG übermittelt.
Änderungen durch die Revision
Gemäss der geplanten EPDG Revision soll künftig der Bund die Weiterentwicklung des EPD inhaltlich koordinieren und finanzieren. Die Aufrechterhaltung und Finanzierung der Stammgemeinschaften soll hingegen Aufgabe der Kantone sein. Die EPDG Revision hebt zudem die doppelte Freiwilligkeit auf: Für alle in der Schweiz wohnhaften Personen, die obligatorisch krankenversichert sind oder über eine Militärversicherung verfügen, soll automatisch und kostenlos ein EPD eröffnet werden, wobei ein Verzicht darauf möglich ist (Opt-Out-Modell). Auch werden alle ambulant tätigen Gesundheitsfachpersonen verpflichtet, ein EPD zu führen und behandlungsrelevante Daten ihrer Patientinnen und Patienten darin zu erfassen.
HIN nimmt Stellung
HIN thematisiert in ihrer Stellungnahme zur EPDG Revision schwerpunktmässig die Herausgabe elektronischer Identitäten (eIDs), die Zertifizierungsanforderungen und die Gleichbehandlung von Stammgemeinschaften, Gemeinschaften und Herausgebern von Identifikationsmitteln (IDP Providern).
Herausgabe von Identifikationsmitteln
Gemäss der Revision sollen Stammgemeinschaften neu ebenfalls Identifikationsmittel herausgeben können, nicht jedoch Gemeinschaften. HIN kritisiert die daraus resultierende Benachteiligung der Gemeinschaften.
Zertifizierung der IDP Provider
IDP Provider müssen wie bis anhin durch eine anerkannte Stelle zertifiziert sein. Diese Zertifizierungspflicht soll jedoch für Stammgemeinschaften und den Bund nicht gelten. HIN regt an, diese Ungleichbehandlung kritisch zu hinterfragen.
Zertifiizerungsanforderungen
Gemeinschaften, Stammgemeinschaften und IDP Provider für das EPD müssen enorme Zertifizierungsvoraussetzungen erfüllen. In der Stellungnahme fordert HIN die Neugestaltung des Zertifizierungsregimes. Wie bisher soll der Bundesrat die Anforderungen an die Sicherheit und Governance der Zertifizierungsvoraussetzungen festlegen. Die Auswahl bestehender und gegebenenfalls die Entwicklung neuer Zertifizierungsstandards soll er jedoch an eine externe, unabhängige Standardisierungsorganisation delegieren. Dabei sollen die Zertifizierungsvorgaben nach festgelegten und bewährten Prozessen von öffentlichen und privaten Partnern gemeinsam entwickelt, referenziert und verabschiedet werden.